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Batteriegesetz (BattG): Auswirkungen für Händler

Das Batteriegesetz ist der Nachfolger der deutschen Batterieverordnung und setzt die EU-Altbatterierichtlinie (Richtlinie 2006/66/EG) um. Aufgrund der neuen EU-Batterieverordnung 2023 (BATT2), die seit 18. Februar 2024 wirksam ist, wurde und wird es weiter angepasst. Das BattG dient dazu, die Recyclingquote bei Batterien und Akkus zu erhöhen. Daneben soll es Umwelt und Verbraucher vor giftigen Stoffen wie Quecksilber oder Cadmium schützen.

Für Händler, die Batterien, Akkus oder Geräte, die Batterien bzw. Akkus enthalten, hat das Batteriegesetz einige Auswirkungen, die auch Online-Händler betreffen:

  • Sie müssen darauf achten, keine Batterien bzw. Akkus anzubieten, die inzwischen verboten sind, beispielsweise weil sie zu hohe Mengen an Cadmium oder Quecksilber enthalten.
  • Die Händler müssen Batterien und Akkus zurücknehmen, sofern sie vergleichbare Produkte anbieten. Diese müssen dann an den Hersteller oder ein Recycling-System weitergereicht werden.
  • Beim Verkauf von Autobatterien müssen Händler ein Pfand von 7,50 € erheben. Bei der Rückgabe von Autobatterien müssen sie entweder ihren Kunden das Pfand erstatten oder einen Batterie-Entsorgungsnachweis ausstellen.

Gerade für Händler und Werkstätten, die Lithium-Ionen-Akkus annehmen, kann die Rücknahmepflicht eine Gefahr darstellen. Die Batterien und Akkus werden oft auch beschädigt oder tiefentladen zurückgegeben. Durch die chaotischen Verhältnisse in den aufgestellten Sammelbehältern kann es außerdem zu Kurzschlüssen kommen. Beides kann unter Umständen ein „Thermales Durchgehen“ (thermal runaway) verursachen und so einen Brand auslösen. Gerade beschädigte Akkus dürfen auch nur unter speziellen Sicherheitsvorkehrungen auf der Straße transportiert werden. RETRON unterstützt Händler bei der sicheren Aufbewahrung und Entsorgung von Lithium-Ionen-Akkus.

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Lösung – auch für beschädigte oder aufgeblähte Lithium-Ionen-Akkus.


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