Viele Batterien und Akkus sowie die Geräte, in denen sie enthalten sind, gelten als Gefahrgut. Das trifft insbesondere auf Lithium-Ionen-Akkus und Lithiumbatterien zu. In diesem Artikel erfahren Sie, warum Akkus und Batterien Gefahrgut sind, auf welche Variablen man achten muss, welche Regeln für Batterien und Akkus als Gefahrgut gelten und wie Batterien und Akkus für Gefahrgut-Transporte gesichert werden müssen.
Warum gelten Akkus und Batterien als Gefahrgut?
Die meisten Batterien und Akkus enthalten Stoffe, die – vorsichtig formuliert – nicht gerade als gesundheitsförderlich gelten. Klassische Autobatterien enthalten beispielsweise neben Blei auch Schwefelsäure, Nickel-Cadmium-Batterien giftiges Cadmium. Außerdem kann es bei allen Batterien und Akkus durch unsachgemäße Verpackung oder falsche Verwendung zu Kurzschlüssen und damit zu Hitzeentwicklung und Funkenbildung kommen, was wiederum einen Brand auslösen kann.
Als besonderes Gefahrgut gelten aber v.a. Lithium-Ionen-Akkus sowie Lithium-Batterien. Bei beiden besteht eine erhöhte Brandgefahr, insbesondere wenn sie beschädigt sind. Lithium-Ionen-Akkus können durch innere oder externe Kurzschlüsse „thermisch durchgehen“ und bei Lithium-Batterien kann sich das elementare Lithium bei Kontakt mit Luft entzünden. In beiden Fällen sind die Brände praktisch nicht zu löschen.
Unterschiede bei der Gefahrgut-Einstufung
Wie gefährlich ein Akku oder eine Batterie ist und wie ein Transport ggf. möglich ist, hängt von vielen Faktoren ab. Die Wichtigsten sind dabei:
- Die Art der Zellen, beispielsweise Lithium-Ionen-Akku, Lithium-Batterie, Blei-Säure-Akku oder andere Batterie
- Die Art des transportierten Gutes: einzelne Zellen bzw. einzellige Batterien, mehrzellige Batterien, Batterien mit einem Gerät, Batterien in einem Gerät
- Die Höhe des Lithiumgehalt: bis 2 g pro Batterie oder darüber (1 g pro Zelle)
- Die Kapazität: Bis 100 Wh oder darüber (20 Wh pro Zelle)
- Der Zustand: Neue bzw. normal funktionsfähige Batterien, defekte Batterien, kritisch defekte Batterien
- Die (fehlende) Zertifizierung: Nach UN-Richtlinien geprüft, Prototyp, Kleinserie
Gefahrgut-Regeln für Akkus und Batterien
Beim Transport von Akkus und Batterien kommt es neben den oben genannten Faktoren auch darauf an, auf welchem Weg das Frachtgut transportiert werden soll. Je nach Transportmittel gelten unterschiedliche Vorschriften:
- Straße: ADR-Sondervorschriften (Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße)
- Schiene: RID (Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter)
- Seefracht: IMDG Code (International Maritime Dangerous Goods Code)
- Luftfracht: IATA DGR (Dangerous Goods Regulations der IATA)
Gemeinsam haben diese Vorschriften u.a. dass Kurzschlüsse und Beschädigungen vermieden werden müssen. Je nach Gefährlichkeit des Frachtguts steigen in der Regel die Anforderungen an die Verpackung bis hin zu speziellen feuerfesten Containern bei kritisch defekten Lithium-Ionen-Akkus. Details zu den ADR-Sondervorschriften und ADR-Verpackungsanweisungen für den Straßentransport von Gefahrgut-Batterien und -Akkus haben wir in einem anderen Beitrag zusammengefasst. Erleichterungen gibt es in der Regel für Verbraucher sowie für Handwerker, die ihre Geräte zur Baustelle transportieren.
Gefahrgut-Transporte bei Akkus und Batterien
REMONDIS und RETRON sind Spezialisten für die sichere Lagerung und Entsorgung sowie den sicheren Transport von Lithiumbatterien und Lithium-Ionen-Akkus. Das gilt auch für End-of-Life-Batterien und -Akkus und sogar für kritisch defekte Akkus, bei denen während des Transports mit einem Brand gerechnet werden kann. Unsere Behälter sind nach UN-Richtlinien zertifiziert und darauf ausgelegt, dass auch thermisch durchgehende Lithium-Ionen-Akkus in ihnen gefahrlos ausbrennen können.
Sie brauchen Unterstützung bei Lagerung, Transport oder Entsorgung von Lithiumbatterien und Lithium-Ionen-Akkus und wollen sich nicht selbst um die Gefahrgut-Vorschriften kümmern? Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot.