E-Bike Akkus in der Wohnung laden
Schon die Unterbringung von normalen Fahrrädern in Mehrfamilienhäusern sorgt regelmäßig für Streit. Beispielsweise werden Treppenhäuser vollgestellt, weil es keinen Fahrradkeller gibt, oder beim Transport in die Wohnung werden Wände und Aufzüge beschädigt bzw. der Boden verschmutzt. Bei E-Bikes kommen für die Bewohner noch weitere Probleme hinzu:
- Will man E-Bikes richtig laden, darf das nicht bei Frost oder starker Hitze geschehen. In einem Fahrradschuppen oder offenen Fahrradkeller ist das nicht immer möglich – sofern es dort überhaupt Strom gibt, den man nutzen kann.
- Fahrrad-Akkus sollten nicht unbeaufsichtigt geladen werden.
- E-Bikes und ihre Akkus sind als hochwertiges Diebesgut beliebt, weshalb Eigentümer sie möglichst sicher unterbringen wollen.
- Von Lithium-Ionen-Akkus geht eine Brandgefahr aus, besonders beim Laden. Vermieter und Hausgemeinschaften versuchen daher teilweise, die Aufbewahrung von Elektrofahrrädern in der Wohnung zu untersagen.
- E-Bikes, die auch ohne Treten beschleunigen oder über 25 km/h Tretunterstützung geben (S-Pedelecs) gelten als Kraftfahrzeuge, die in einer Wohnung eigentlich nichts verloren haben. (Solche Elektro-Fahrräder benötigen dann auch ein Versicherungskennzeichen.)
Noch sind uns keine höchstrichterlichen Entscheidungen bekannt, nach denen das Laden von E-Bikes in der Wohnung verboten oder erlaubt wäre. Wichtig ist aber auf jeden Fall, auf die eigene Sicherheit sowie auf die Sicherheit der Mitbewohner Rücksicht zu nehmen. Aufgrund der (wenn auch geringen) Brandgefahr empfehlen wir, beim Aufladen in der Wohnung den Lithium-Ionen-Akku vom Fahrrad abzunehmen und in einer feuerfesten Akku-Box aufzubewahren, beispielsweise in unserer RETRON BOX. Diese verhindert bei einem thermischen Durchgehen, dass der Brand auf den Rest der Wohnung übergreift.
E-Bike Akkus in der Wohnung laden: Versicherung?
Was passiert aber im Fall der Fälle, wenn beim Laden des E-Bikes in der Wohnung ein Feuer ausbricht? Welche Versicherung kommt für den Schaden auf?
Für Schäden am Gebäude springt normalerweise die Wohngebäudeversicherung ein. Die „Feuerversicherung“ ist regelmäßig der Grundbaustein jeder Gebäudeversicherung. Für Schäden an den Möbeln und anderen beweglichen Gegenständen kommt die Hausratversicherung auf. In beiden Fällen gilt, dass die Versicherung nicht den Zeitwert ersetzt, sondern die Wiederbeschaffung bzw. den Wiederaufbau zum Neuwert. Solange man nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig (z. B. Aufladen eines bereits aufgeblähten Akkus) gehandelt hat, verweigern die eigenen Versicherungen normalerweise auch nicht die Zahlung.
Wird bei dem Brand fremdes Eigentum beschädigt – z.B. die gemietete Wohnung oder der Hausrat der Nachbarn – springt außerdem die eigene Haftpflichtversicherung ein. Bei normalen E-Bikes ist das die Privathaftpflichtversicherung, bei elektrischen Fahrrädern mit Kennzeichen die Kfz-Haftpflichtversicherung.
Für alle Versicherungen gilt: Sie zahlen bei einem Brand nur dann, wenn man sie auch abgeschlossen hat. Abgesehen von der Kfz-Versicherung bei kennzeichenpflichtigen E-Bikes sind sie nämlich freiwillig.