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E-Scooter entsorgen: So werden Sie Elektroroller los

Die Entsorgung von E-Scootern ist ein Thema, das zunehmend an Bedeutung gewinnt, da diese elektrischen Fortbewegungsmittel in den letzten Jahren zu einem festen Bestandteil urbaner Mobilität geworden sind. Als umweltfreundliche Alternative zum Auto und praktisches Verkehrsmittel erfreuen sich E-Scooter wachsender Beliebtheit, doch der Trend bringt auch Herausforderungen mit sich. Verschleiß, technische Defekte, Unfälle und die begrenzte Lebensdauer der Lithium-Ionen-Akkus führen dazu, dass immer mehr Elektroroller entsorgt werden müssen. Bei Unternehmen kommen saisonale Flottenwechsel bei Sharing-Anbietern sowie die Notwendigkeit, ältere Modelle durch modernere und effizientere Varianten zu ersetzen, hinzu.

E-Scooter zu entsorgen ist dabei nicht trivial. Einen E-Roller einfach am Straßenrand stehen zu lassen ist genauso illegal wie die Entsorgung über die Abfalltonne – in die ein E-Scooter meist ohnehin nicht passt. Auch der Sperrmüll wird sich weigern, einen E-Roller mitzunehmen. Beim Zusammenpressen im Abfallsammelfahrzeug können die Batterien eines E-Scooters kurzgeschlossen werden und dadurch thermisch durchgehen. Der folgende Brand kann dann leicht das gesamte Sammelfahrzeug zerstören. Durch eine getrennte Entsorgung will der Gesetzgeber außerdem sicherstellen, dass die in den Batterien enthaltenen Gefahrstoffe nicht freigesetzt und wertvolle Rohstoffe wie Lithium recycelt werden.

Wie also werden E-Scooter und ihre Batterien richtig entsorgt? Für die Antwort kommt es darauf an, ob der Elektroroller im Ganzen oder nur die E-Scooter-Batterie entsorgt wird. Außerdem kommt es darauf an, ob der E-Roller eine Typgenehmigung hat oder nicht. Diese ist ab einer Leistung von 4 KW oder ab einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h nötig – also normalerweise nicht für elektrische Tretroller, sondern für E-Motorroller.

Bei der Entsorgung eines E-Scooters ohne Typgenehmigung im Ganzen zählt dieser als Elektro-Altgerät, das unter die Regelungen des ElektroG fällt. Das bedeutet: Der E-Roller kann zum einen in den kommunalen Recyclinghöfen abgegeben werden. Zum anderen kann er beim Kauf eines neuen Elektrorollers auch bei den meisten Einzelhändlern entsorgt werden. Ohne den Kauf eines neuen E-Scooters müssen Händler die Entsorgung nicht anbieten, da Elektroroller größer sind als 25 cm.

Bei der Entsorgung eines E-Rollers mit Typgenehmigung im Ganzen (E-Motorroller) müssen sich Verbraucher an dieselben Regeln halten wie bei der Entsorgung von E-Autos oder elektrischen Motorrädern. Verbraucher können ihre Fahrzeuge an spezialisierte Schrotthändler abgeben, um einen Verwertungsnachweis zu bekommen.

Für die getrennte Entsorgung der E-Scooter-Batterie gelten dieselben Regeln wie für die Entsorgung von E-Bike-Batterien. Die Akkus von E-Rollern fallen unter das Batteriegesetz und gelten als Industriebatterien. Diese können kostenlos bei jedem Händler abgegeben werden, der selbst Industriebatterien oder damit ausgestattete Geräte verkauft. Neben den meisten Fahrradhändlern und Autohändlern trifft das auch auf viele Elektro-Fachgeschäfte und Supermärkte zu. Allerdings müssen die Akkus aus E-Scootern getrennt von den normalen Haushaltsbatterien abgegeben werden. Sie dürfen also nicht einfach in die Batterie-Sammelbehälter geworfen werden.

Die oben genannten Regeln für die Entsorgung von E-Scootern und ihrer Batterien gelten für Verbraucher. Händler und Verleiher können sich prinzipiell an den Hersteller wenden, wenn sie E-Scooter zu entsorgen haben. RETRON unterstützt Unternehmen und Kommunen gerne bei sicherer Lagerung, gefahrlosem Transport und fachgerechter Entsorgung von Lithium-Ionen-Akkus und anderen Batterien – auch aus E-Scootern. Kontaktieren Sie uns.


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