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Elektrofahrräder und E-Scooter im Treppenhaus lagern

E-Bikes und E-Scooter im Treppenhaus lagern

Elektro-Fahrräder und E-Roller, die im Treppenhaus abgestellt werden, sind für viele Mieter ein Ärgernis, weil sie im Weg stehen. Die Besitzer dagegen brauchen einen geschützten Platz, um ihre E-Scooter oder E-Bikes zu lagern und fragen sich daher, ob sie sie im Treppenhaus oder Hausflur abstellen dürfen.

Die Antwort lautet: Normalerweise ist es verboten, E-Bikes und E-Scooter im Treppenhaus zu lagern. Der Grund dafür ist nicht zuletzt der Brandschutz. Schon normale Fahrräder oder Tretroller können das Treppenhaus als Fluchtweg blockieren oder zumindest zur Stolperfalle für Fliehende und Feuerwehrleute werden. Bei E-Bikes und E-Scootern kommt noch hinzu, dass sie bei einem Feuer die Brandlast erhöhen und sogar selbst ein Feuer auslösen können. Besonders beim Ladevorgang – aber nicht nur dann – können die eingebauten Lithium-Ionen-Akkus sich selbst entzünden. Dann – und auch wenn sie durch ein externes Feuer in Brand gesetzt wurden – können giftige, heiße Gase explosionsartig aus dem Akku-Gehäuse austreten, sodass das Treppenhaus ohne Atemschutz unpassierbar wird.

Gut zu wissen: Der Vermieter muss dafür sorgen, dass im Haus oder in der Nähe Abstellplätze für Fahrräder vorhanden sind. Zumutbar ist aber auch, dass die Mieter ihre Fahrräder im eigenen Kellerabteil abstellen. Im Gegensatz zu Kinderwagen und Rollatoren sind die Nutzer von Fahrrädern nämlich in der Regel physisch in der Lage, ein Fahrrad in den Keller zu tragen. Obwohl sie sehr klein sind, empfiehlt es sich nicht, E-Scooter in der Wohnung zu lagern, da es sich offziell um ein Kraftfahrzeug handelt.
Wer den Lithium-Ionen-Akku von seinem E-Bike oder E-Scooter sicher laden und lagern will, kann dafür unsere RETRON BOX verwenden. Diese schützt bei einem Akkubrand vor der Ausbreitung der Flammen.


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