Unternehmen haftet für Schäden durch Akku-Brand
Das Berliner Kammergericht hat entschieden, dass ein Unternehmen für Schäden, die durch einen Akku-Brand entstanden sind, haftbar gemacht werden kann (Az. 8 U 24/22, Beschluss vom 11.1.2024).
In dem zugrunde liegenden Verfahren hatte eine Inhaltsversicherung Schadensersatz von einem gewerblichen (Unter)Mieter verlangt. Dieser hatte mehrere 18-V-Akkus auf einem Holzregal geladen, obwohl sie vom Hersteller des Ladegeräts nicht zugelassen waren. Diese Lithium-Ionen-Akkus lösten einen Brand aus, der auf die weitere Einrichtung übergriff.
Lithium-Ionen-Akkus mit 18 Volt werden v.a. in diversen Power-Tools wie Akkuschraubern, Bohrmaschinen und ähnlichem verwendet. Sie haben eine deutlich höhere Leistung und Kapazität als beispielsweise die Akkus von Laptops, wodurch von ihnen eine höhere Brandgefahr ausgeht. Diese wird auch durch die oft unsanfte Behandlung der Geräte erhöht.
Das Kammergericht entspricht einem Oberlandesgericht in anderen Bundesländern. Die Richter argumentierten, dass die von Lithium-Ionen-Akkus ausgehende Brandgefahr als „bekannt“ gilt. Da der gewerbliche Mieter keine zusätzlichen Brandgefahrquellen schaffen darf, hätte er (bzw. seine Mitarbeiter) die Akkus sicher laden und auch andere Brandschutzmaßnahmen ergreifen müssen.
Unser Tipp: Auch wenn sich das Urteil nur auf die Haftung bei Bränden in selbst angemieteten Räumen bezieht, dürfen Unternehmer auch in anderen Situationen nicht zu sorglos mit ihren Batterien umgehen. So sollten Handwerker auch auf der Baustelle darauf achten, keine beschädigten Akkus zu verwenden und ihre Powertools wie Akkuschrauber nicht in der Nähe von brennbaren Materialien zu laden.
Mit Sicherheitsbehältern für Akkus wie der RETRON BOX sind auch Unternehmer beim Laden von Lithium-Ionen-Akkus auf der sicheren Seite. Unsere größeren Behälter, wie der RETRON 460 können problemlos mit Gabelstaplern und Kränen transportiert und so z.B. auch auf eine Baustelle mitgenommen werden.
Gut zu wissen: Bereits früher hatten das OLG Naumburg (Az. 4 U 51/14, Urteil vom 19.02.2015) und das OLG Bamberg (Az. 1 U 34/19, Hinweisbeschluss vom 12.06.2019) entschieden, dass auch private Mieter (bzw. deren Haftpflichtversicherungen) grundsätzlich haftbar gemacht werden können, wenn sie Lithium-Ionen-Akkus unsachgemäß laden. In beiden Fällen ging es um die LiPos von Modellhubschraubern. Der eine wurde auf einem Sofa geladen, während der Mieter seine Wohnung verließ, der andere wurde – obwohl möglicherweise beschädigt – in einer brennbaren Umgebung geladen.
Solche Brände lassen sich vermeiden, wenn LiPos oder andere Lithium-Ionen-Akkus in einem Sicherheitsbehälter transportiert, gelagert und vor allem aufgeladen werden. Die RETRON BOX können Sie im RETRON SHOP erwerben.